Die Freiblick GmbH ist bestrebt, ihre Softwarelösungen barrierefrei zugänglich zu machen – insbesondere für die Nutzung durch Patientinnen und Patienten. Grundlage hierfür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die Norm EN 301 549, welche die technischen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit definieren.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Patientenzugang zu unserer Softwarelösung freiblick.forms, sowohl in der Web- als auch in der mobilen Version.

Stand der Barrierefreiheit

Unsere Software erfüllt derzeit teilweise die Anforderungen der oben genannten Norm. Die folgenden Punkte befinden sich aktuell in Bearbeitung:

  • Einzelne Formularelemente sind noch nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
  • Einige Text- und Schaltflächenelemente weisen noch nicht den erforderlichen Farbkontrast auf.
  • Die Kompatibilität mit Screenreadern wird derzeit schrittweise erweitert.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Hürden zu beseitigen und eine umfassende Zugänglichkeit sicherzustellen. Ein Maßnahmenplan zur vollständigen Umsetzung ist eingeleitet.

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Software haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Freiblick GmbH
Kindelsbergstr. 2

57223 Kreuztal
✉️ E-Mail: info@freiblick.de
📞 Telefon: +49 2732 55 24 00-0

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.

Letzte Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 14. Mai 2025 erstellt und zuletzt am 14.05.2024 überarbeitet.